top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Ferienwohnung Klenk

1. Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Beherbergungsvertrag vom Mieter unterschrieben und dem Vermieter zugegangen ist.

 

2. Mietdauer und Belegung

Die Ferienwohnung wird dem Mieter nur für die angegebene Vertragsdauer vermietet und darf nur mit der im Beherbergungsvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

Einen Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Gastgeber kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen.

Fremdpersonen ist der Zutritt in den Ferienwohnungen nicht gestattet.

 

3. Mietpreis und Nebenkosten

Die Zahlung des Mietpreises erfolgt bar vor Abreise oder vorab per Überweisung.

Nebenkosten für Strom, Wasser, W-Lan, PKW-Stellplatz und Abfall sowie die Endreinigung werden nicht erhoben. Sie sind pauschal im Mietpreis enthalten.

Bei überstarken Verschmutzungen behält sich der Vermieter vor, den Mehraufwand für die Endreinigung zusätzlich je nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

4. An- und Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten dem Vermieter vorab eine ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Außerdem hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs sowie die Trennung und Entsorgung der Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

Räumt der Mieter die Ferienwohnung verspätet kann der Vermieter bis 18.00 Uhr 50% des Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter bis 48 Stunden nach verabredeter Ankunftszeit ohne Benachrichtigung an den Vermieter nicht erscheinen, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Die entstandenen Mietausfallkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Der Vermieter wird sich jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.

 

5. Inventar

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.

Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden oder Fehlbestände am Inventar.

 

6. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung (E-Mail eingeschlossen) gegenüber dem Vermieter vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Bis 8 Tage vor Anreise ist dies kostenfrei möglich. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Tritt der Mieter weniger als 8 Tage vor geplanter Anreise vom Vertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in Höhe von 50% des Mietpreises zu leisten. Der Vermieter verpflichtet sich, die Wohnung gleich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen können, werden dem Mieter anteilig Kosten erstattet.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.

Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

 

7. Kündigung durch den Vermieter

Falls der Gast nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehen der Ferienwohnung schadet, oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Mietvertrag (auch nach Bezug der Ferienwohnung) ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.

 

9. Pflichten und Haftung des Mieters

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen.

Zur Beseitigung der Schäden und Mängel ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spüle, Waschbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei einem kurzfristigen Ausfall der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

Bei Schlüsselverlust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer entsprechend neu zu installierenden Schließanlage und der Schlüssel.

 

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes, behält sich jedoch Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Der Vermieter ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.

Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters bei Diebstahl oder Feuer.

Durch das zur Verfügung stellen eines Stellplatzes für das Kraftfahrzeug des Mieters kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht.

 

11. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

12. Hausordnung

Rauchen: Rauchen ist innerhalb der Ferienwohnung untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden dem Mieter die Renovierungskosten (ca. 500 €) in Rechnung gestellt. Rauchen ist außerhalb der Wohnung nur auf der Terrasse oder vor der Haustüre erlaubt.

Haustiere: Haustiere sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Mieter die Kosten für eine Grundreinigung (ca. 300 €) in Rechnung gestellt.

Ruhezeiten: Die Ferienwohnung befindet sich in einem Wohngebiet und wir bitten Sie daher die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagruhe einzuhalten.

Hausrecht: Unter bestimmten Umständen (zur Schadensvermeidung, Feuer, Rohrbruch, Sturmschaden etc.) kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

 

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

​

​

bottom of page